REISEN IN DIE SLOWAKEI

Es ist nicht wichtig, aus welchem Land Sie kommen, sondern ob Sie geimpft sind. Falls Sie nicht geimpft sind, müssen Sie eine obligatorische Quarantäne eintragen und die können Sie frühestens am 5. Tag mit einem negativen RT-PCR-Test beenden. Ab 19.7.2021 muss man VOLLSTÄNDIG GEIMPFT sein. Die Regeln für den Grenzübergang und die obligatorische Selbstisolation werden auch geändert.

Jeder, der die Grenze der Slowakischen Republik überschreitet, muss sich im eHRANICA-System registrieren.

Die Regeln für den Grenzübertritt und die nachfolgende Selbstisolation sind je nach dem Alter und weiteren Faktoren unterschiedlich:

  • Für Kinder bis 12 Jahre gelten dieselben Bedingungen wie für ihre Eltern, bzw. Personen in demselben Haushalt, deshalb müssen sie sich im eHranica-System nicht registrieren.
  • Personen ab 12 Jahre müssen sich im eHranica-System registrieren.

Was erwartet Sie bei der Registrierung im eHranica-System?

  • Nachdem Sie Ihre Grunddaten ausfüllen, brauchen wir zu wissen, ob Sie geimpft sind. Zur Auswahl haben Sie drei Möglichkeiten:
  • Ich bin vollständig geimpft und habe eine Impfbescheinigung.
    • Eine einfache Registrierung ist genug und Sie müssen keine Selbstisolation absolvieren.
    • Die Registrierung gilt 6 Monate lang.
  • Ich bin nicht geimpft.
    • Bitte füllen Sie das Formular aus.
    • Falls Sie in eine der Kategorien der Selbstisolation-Ausnahmen fallen, müssen Sie die Quarantäne nicht absolvieren.
  • Ausnahmen für nicht geimpfte Personen

Falls Sie noch nicht gegen COVID-19 geimpft wurden, können Sie eine Selbstisolation-Ausnahme beanspruchen. Die Ausnahmen werden in dem Formular nach den jeweiligen Bedingungen eingeteilt:

Ausnahmen, bei denen ein negativer RT-PCR-Test nicht älter als 72 Stunden verlangt wird:

  • dauerhafte Kontraindikationen für Impfung nach einer ärztlichen Bescheinigung (Anhang Nr. 4 der Verordnung)
  • Eintritt in die Slowakei oder Verlassen der Slowakei für eine kurze Zeit wegen einer Beerdigung einer Bezugsperson oder als Begleitung (Bescheinigung verlangt)
  • Ausübung einer politischen Funktion (offizielle Besuche, Delegationen, EP-Abgeordnete, Vertretungsbehörden)
  • von Ministerien erteilte Ausnahmen
  • Sportmannschaftsspieler, Mitglieder von Durchführungsausschüssen,  Schiedsrichter
  • Arbeit im Gebiet der Kultur oder Forschung (Redakteure, Schauspieler, Restauratoren usw.)

Ausnahmen, bei denen ein negativer RT-PCR-Test nicht älter als 7 Tage verlangt wird:

  • Pendler
  • Schüler und Studenten
  • Personen, die sich um nahe Verwandte kümmern
  • Landwirte

Ausnahmen, bei denen ein negativer Antigen-Test nicht älter als 7 Tage verlangt wird:

  • Schüler und Studenten

Ausnahmen, bei denen kein negativer Test verlangt wird:

  • Fahrer und Besatzungen (Zug-, Personen-, Flug-, Güter-, Bus-, Schiffstransport, Transport von Personen zu Flughäfen, Repatriierung von Personen, Bestattungsdienst, Sanitätsdienst – Transport von Patienten, Organen, Blut)

 Von Ministerien erteilte Ausnahmen

Falls Sie keine der Ausnahme-Bedingungen erfüllen, müssen Sie in die obligatorische Selbstisolation eintreten.

Die obligatorische Selbstisolation gilt nicht für:

  • vollständig geimpfte Personen,
  • Kinder von 12 bis 18 Jahre, falls kein Mitglied ihres gemeinsamen Haushalts in die obligatorische Selbstisolation eintreten muss (die Registrierung im eHranica-System gilt bis 9.8.2021).

Selbstisolation nach der Ankunft in der Slowakei

Alle Personen, die ab 9. Juli 2021 06:00 Uhr die Slowakische Republik betreten und für die keine der Ausnahmen gilt, müssen eine obligatorische Selbstisolation zu Hause oder in einer Quarantäneeinrichtung eintragen.

Wann endet die Selbstisolation?

Bei symptomfreiem Verlauf nach dem 14. Tag der Isolation oder nach einem negativen RT-PCR-Test, der frühestens am 5. Tag der Isolation durchgeführt werden kann.

Selbstisolation für Kinder bis 12 Jahre

Bei symptomfreiem Verlauf endet die Selbstisolation bei Kindern bis 12 Jahre zusammen mit deren Eltern, bzw. Personen aus demselben Haushalt.

Selbstisolation von Personen, die in demselben Haushalt wohnen

Alle Personen, die in demselben Haushalt mit einer Person in Selbstisolation sind, müssen für die ganze Dauer der Selbstisolation dieselben Regeln einhalten, bis die Selbstisolation der gegebenen Person nicht endet.

Obligatorischer RT-PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Personen, die auf dem Luftweg in der Slowakischen Republik aus einem Land, das nicht in der nachstehenden Liste angeführt ist, ankommen, müssen ein negatives RT-PCR-Prüfergebnis nicht älter als 72 Stunden aufweisen.

Weitere Ausnahmen aus der Selbstisolationspflicht FINDEN SIE HIER!


Definition vollständig geimpfter Personen

Für den Zweck der Verordnung gelten als vollständig geimpft:

  • Personen, die die zweite Dosis eines 2-Dosen-Impfstoffs gegen COVID-19 wenigstens vor 14 Tagen und spätestens vor 1 Jahr erhielten (Gültigkeit der Registrierung im eHranica-System – 6 Monate)
  • Personen, die eine Dosis eines 1-Dosen-Impfstoffs gegen COVID-19 wenigstens vor 21 Tagen und spätestens vor 1 Jahr erhielten (Gültigkeit der Registrierung im eHranica-System – 6 Monate)
  • Personen, die irgendeine Dosis eines Impfstoffs wenigstens vor 14 Tagen und spätestens vor 1 Jahr erhielten und die gleichzeitig die COVID-19-Erkrankung innerhalb von 180 Tagen vor der Impfung durchmachten (Gültigkeit der Registrierung im eHranica-System – 6 Monate).

Transit durch die Slowakei ohne Registrierung im eHranica-System – Fahrer und Besatzungen

  • Beim Transit durch die Slowakische Republik muss man ohne Pause fahren (außer Tanken).
  • Jeder Transit kann max. 8 Stunden dauern.
  • Beim Transit muss man sich im eHranica-System nicht registrieren.