Es ist nicht wichtig, aus welchem Land Sie kommen, sondern ob Sie geimpft sind. Falls Sie nicht geimpft sind, müssen Sie eine obligatorische Quarantäne eintragen und die können Sie frühestens am 5. Tag mit einem negativen RT-PCR-Test beenden. Ab 19.7.2021 muss man VOLLSTÄNDIG GEIMPFT sein. Die Regeln für den Grenzübergang und die obligatorische Selbstisolation werden auch geändert.
Jeder, der die Grenze der Slowakischen Republik überschreitet, muss sich im eHRANICA-System registrieren.
Die Regeln für den Grenzübertritt und die nachfolgende Selbstisolation sind je nach dem Alter und weiteren Faktoren unterschiedlich:
Was erwartet Sie bei der Registrierung im eHranica-System?
Falls Sie noch nicht gegen COVID-19 geimpft wurden, können Sie eine Selbstisolation-Ausnahme beanspruchen. Die Ausnahmen werden in dem Formular nach den jeweiligen Bedingungen eingeteilt:
Ausnahmen, bei denen ein negativer RT-PCR-Test nicht älter als 72 Stunden verlangt wird:
Ausnahmen, bei denen ein negativer RT-PCR-Test nicht älter als 7 Tage verlangt wird:
Ausnahmen, bei denen ein negativer Antigen-Test nicht älter als 7 Tage verlangt wird:
Ausnahmen, bei denen kein negativer Test verlangt wird:
Von Ministerien erteilte Ausnahmen
Falls Sie keine der Ausnahme-Bedingungen erfüllen, müssen Sie in die obligatorische Selbstisolation eintreten.
Die obligatorische Selbstisolation gilt nicht für:
Selbstisolation nach der Ankunft in der Slowakei
Alle Personen, die ab 9. Juli 2021 06:00 Uhr die Slowakische Republik betreten und für die keine der Ausnahmen gilt, müssen eine obligatorische Selbstisolation zu Hause oder in einer Quarantäneeinrichtung eintragen.
Wann endet die Selbstisolation?
Bei symptomfreiem Verlauf nach dem 14. Tag der Isolation oder nach einem negativen RT-PCR-Test, der frühestens am 5. Tag der Isolation durchgeführt werden kann.
Selbstisolation für Kinder bis 12 Jahre
Bei symptomfreiem Verlauf endet die Selbstisolation bei Kindern bis 12 Jahre zusammen mit deren Eltern, bzw. Personen aus demselben Haushalt.
Selbstisolation von Personen, die in demselben Haushalt wohnen
Alle Personen, die in demselben Haushalt mit einer Person in Selbstisolation sind, müssen für die ganze Dauer der Selbstisolation dieselben Regeln einhalten, bis die Selbstisolation der gegebenen Person nicht endet.
Obligatorischer RT-PCR-Test nicht älter als 72 Stunden
Personen, die auf dem Luftweg in der Slowakischen Republik aus einem Land, das nicht in der nachstehenden Liste angeführt ist, ankommen, müssen ein negatives RT-PCR-Prüfergebnis nicht älter als 72 Stunden aufweisen.
Weitere Ausnahmen aus der Selbstisolationspflicht FINDEN SIE HIER!
Für den Zweck der Verordnung gelten als vollständig geimpft:
Transit durch die Slowakei ohne Registrierung im eHranica-System – Fahrer und Besatzungen